Fördercheckvon Reutinger Digital

Boost4Impact.NRW: Voraussetzungen, Kosten und Ablauf

Zuschuss für junge Gemeinwohlunternehmen in NRW. Hier steht, wer gefördert wird, was förderfähig ist und was Sie vor dem Antrag klären sollten – mit den Fundstellen in der Förderrichtlinie.

Privates Informationsangebot von Reutinger Digital, Stand 02.10.2026. Maßgeblich sind Förderrichtlinie und Förderaufruf; über Anträge entscheidet allein die Förderstelle.

Auf einen Blick

Programm 3.5.2

Zuschuss
15.000 bis 100.000 Euro
Förderquote
bis zu 70 % der anerkannten Ausgaben
Laufzeit
höchstens zwölf Monate
Coaching
verpflichtend, mitgefördert
Frist
aktuelle Runde bis 31.03.2027, 23:59 Uhr
Antrag und Frist

Wer gefördert wird

Antragsberechtigt sind junge, innovative Kleinstunternehmen, deren Geschäftsmodell auf das Gemeinwohl ausgerichtet ist. Die Rechtsform allein entscheidet nicht.

Das Unternehmen

  • Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen.

    Nr. 3.1
  • Gründung höchstens drei Jahre zurück. Maßgeblich ist die Handelsregistereintragung, ohne Eintragung der frühere Zeitpunkt von Tätigkeitsaufnahme oder geschäftsbezogener Steuerpflicht.

    Nr. 3.1–3.2
  • Kleinstunternehmen: weniger als zehn Jahresarbeitseinheiten und Umsatz oder Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro. Partner- und verbundene Unternehmen zählen mit.

    Nr. 3.1.1, 3.2
  • Nicht börsennotiert, bisher keine Gewinnausschüttungen oder Gewinnentnahmen.

    Nr. 3.1, 3.1.2
  • Übernahmen, Zusammenschlüsse oder Spaltungen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen.

    Nr. 3.1.3–3.1.4
  • Kein Unternehmen in Schwierigkeiten, keine offene EU-Rückforderungsanordnung, keine ausgeschlossene Branche.

    Nr. 3.4

Die Gemeinwohlorientierung

  • Das Gemeinwohlziel ist Sinn und Zweck des Geschäftsmodells. Ein Werbeversprechen oder ein guter Zweck als Nebenaktivität genügt nicht.

    Nr. 1.1, 3.3 a
  • Das Geschäftsmodell zeigt ein hohes Maß an sozialer Innovation gegenüber bestehenden Lösungen.

    Nr. 3.3 a
  • Gewinne werden überwiegend für das Gemeinwohlziel reinvestiert.

    Nr. 3.3 b
  • Organisation oder Eigentum spiegeln das Ziel wider, etwa durch Mitbestimmung oder Mitarbeiterbeteiligung.

    Nr. 3.3 c

Was gefördert wird

Gefördert wird ein Projekt, das die eigenständige und nachhaltige Marktposition stärkt – kein allgemeiner Unternehmenszuschuss.

Das Projekt

  • Es überwindet eine konkrete strukturelle, organisatorische oder vertriebliche Hürde am Markt, etwa: Angebot weiterentwickeln, Markt besser erreichen, nächste Schritte mit Coaching und Beratung planen.

    Nr. 2
  • Innovationsfeld und wirtschaftliches Potenzial sind begründet, mit Bezug zur Regionalen Innovationsstrategie NRW.

    Förderaufruf
  • Es beeinträchtigt die Umweltziele nicht erheblich.

    Fördervorgaben
  • Es lässt sich in höchstens zwölf Monaten durchführen.

    Nr. 7.3
  • Es hat vor dem Antrag noch nicht begonnen. Schon ein verbindlicher Auftrag kann als Beginn gelten; die Antragstellung allein ist keine Startfreigabe.

    Fördervorgaben

Die Kosten

  • Förderfähig sind projektbezogene Lieferungen, Fremdleistungen und geeignete Investitionen zu Marktpreisen; je Auftrag möglichst drei Angebote einholen.

    Nr. 2, 5.4
  • Nicht förderfähig: Leistungen gesellschaftsrechtlich verbundener Anbieter, direkte Kosten bestehender Kundenaufträge, regelmäßige Dienstleistungen und gewöhnliche Betriebskosten.

    Nr. 5.4
  • Anlagegüter nur, wenn sie jeweils mehr als 1.000 Euro netto kosten. Abziehbare Vorsteuer, Skonti, Rabatte und Schuldzinsen sind nicht förderfähig.

    Nr. 5.4 a

Zuschuss und Eigenanteil

Der Zuschuss erstattet bis zu 70 % der anerkannten Ausgaben. Den Rest und alle nicht förderfähigen Kosten tragen Sie selbst – und Sie strecken die Ausgaben bis zur Erstattung vor.

  • Höchstens 100.000 Euro Zuschuss; er muss mindestens 15.000 Euro erreichen. Bei voller Quote heißt das: rund 21.429 Euro förderfähige Ausgaben oder mehr.

    Nr. 5.5
  • Die Restfinanzierung muss vollständig gesichert und belegt sein.

    Nr. 5.5
  • Keine Doppelförderung derselben Ausgaben; nicht gleichzeitig mit dem Gründungsstipendium.NRW.

    Nr. 5.6–5.7
  • Jedes Unternehmen kann Boost4Impact.NRW nur einmal nutzen. Der Zuschuss darf nicht an Dritte weitergeleitet werden.

    Nr. 3.5, 7.1

Rechenbeispiel

Ein Projekt mit 50.000 Euro anerkannten Ausgaben erhält bei voller Quote bis zu 35.000 Euro Zuschuss. Mindestens 15.000 Euro finanzieren Sie selbst, dazu kommen nicht förderfähige Kosten.

Coaching ist Pflicht

Ein Coach begleitet das Projekt verbindlich bei der Marktfestigung und bei Bedarf auf dem Weg zur Finanzierungsreife.

  • Der Coach weist mindestens vier von sechs Kompetenzfeldern nach: Produkt- und Ideenvalidierung, Geschäftsmodell und Strategie, Umsatz- und Finanzplanung, Geschäftspläne und Präsentationen, Kundenverhandlungen, Investorenverhandlungen.

    Nr. 4.2 c
  • Er hat mindestens drei Coaching-Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren.

    Nr. 4.2
  • Mindestens ein verbindlicher Termin pro Quartal und ein kurzer Abschlussbericht.

    Nr. 4.2–4.3
  • Gefördert werden bis zu 5.000 Euro Coaching-Ausgaben mit höchstens 3.500 Euro Zuschuss.

    Nr. 4.3

Antrag und Frist

Der Antrag läuft über den Einreichungsweg der Förderstelle, insbesondere EFRE.NRW.Online. Reutinger erstellt oder reicht keinen Förderantrag ein.

  • Aktuelle Runde: Einreichung bis 31.03.2027, 23:59 Uhr. Bis dahin muss auch die unterschriebene Zusammenfassung eingegangen sein, im Original per Post oder mit qualifizierter elektronischer Signatur.

    Einreichungs­hinweise
  • Benötigt werden unter anderem KMU- und Gemeinwohlerklärung, Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, Angebote und Nachweise.

    Förderaufruf
  • Nach der Bewilligung gilt die Zweckbindung: Geförderte Anlagegüter sind drei Jahre nach Durchführung gebunden, und eine Aufgabe oder Verlagerung innerhalb von drei Jahren nach der letzten Auszahlung ist förderrelevant. Änderungen vorher genehmigen lassen.

    Nr. 6

Stand 02.10.2026. Fristen und Formulare können sich ändern – maßgeblich ist die offizielle Programmseite (öffnet in neuem Tab).

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