Auf einen Blick
Programm 3.5.2
- Zuschuss
- 15.000 bis 100.000 Euro
- Förderquote
- bis zu 70 % der anerkannten Ausgaben
- Laufzeit
- höchstens zwölf Monate
- Coaching
- verpflichtend, mitgefördert
- Frist
- aktuelle Runde bis 31.03.2027, 23:59 Uhr
Zuschuss für junge Gemeinwohlunternehmen in NRW. Hier steht, wer gefördert wird, was förderfähig ist und was Sie vor dem Antrag klären sollten – mit den Fundstellen in der Förderrichtlinie.
Privates Informationsangebot von Reutinger Digital, Stand 02.10.2026. Maßgeblich sind Förderrichtlinie und Förderaufruf; über Anträge entscheidet allein die Förderstelle.
Programm 3.5.2
Antragsberechtigt sind junge, innovative Kleinstunternehmen, deren Geschäftsmodell auf das Gemeinwohl ausgerichtet ist. Die Rechtsform allein entscheidet nicht.
Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen.
Nr. 3.1Gründung höchstens drei Jahre zurück. Maßgeblich ist die Handelsregistereintragung, ohne Eintragung der frühere Zeitpunkt von Tätigkeitsaufnahme oder geschäftsbezogener Steuerpflicht.
Nr. 3.1–3.2Kleinstunternehmen: weniger als zehn Jahresarbeitseinheiten und Umsatz oder Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro. Partner- und verbundene Unternehmen zählen mit.
Nr. 3.1.1, 3.2Nicht börsennotiert, bisher keine Gewinnausschüttungen oder Gewinnentnahmen.
Nr. 3.1, 3.1.2Übernahmen, Zusammenschlüsse oder Spaltungen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen.
Nr. 3.1.3–3.1.4Kein Unternehmen in Schwierigkeiten, keine offene EU-Rückforderungsanordnung, keine ausgeschlossene Branche.
Nr. 3.4Das Gemeinwohlziel ist Sinn und Zweck des Geschäftsmodells. Ein Werbeversprechen oder ein guter Zweck als Nebenaktivität genügt nicht.
Nr. 1.1, 3.3 aDas Geschäftsmodell zeigt ein hohes Maß an sozialer Innovation gegenüber bestehenden Lösungen.
Nr. 3.3 aGewinne werden überwiegend für das Gemeinwohlziel reinvestiert.
Nr. 3.3 bOrganisation oder Eigentum spiegeln das Ziel wider, etwa durch Mitbestimmung oder Mitarbeiterbeteiligung.
Nr. 3.3 cGefördert wird ein Projekt, das die eigenständige und nachhaltige Marktposition stärkt – kein allgemeiner Unternehmenszuschuss.
Es überwindet eine konkrete strukturelle, organisatorische oder vertriebliche Hürde am Markt, etwa: Angebot weiterentwickeln, Markt besser erreichen, nächste Schritte mit Coaching und Beratung planen.
Nr. 2Innovationsfeld und wirtschaftliches Potenzial sind begründet, mit Bezug zur Regionalen Innovationsstrategie NRW.
FörderaufrufEs beeinträchtigt die Umweltziele nicht erheblich.
FördervorgabenEs lässt sich in höchstens zwölf Monaten durchführen.
Nr. 7.3Es hat vor dem Antrag noch nicht begonnen. Schon ein verbindlicher Auftrag kann als Beginn gelten; die Antragstellung allein ist keine Startfreigabe.
FördervorgabenFörderfähig sind projektbezogene Lieferungen, Fremdleistungen und geeignete Investitionen zu Marktpreisen; je Auftrag möglichst drei Angebote einholen.
Nr. 2, 5.4Nicht förderfähig: Leistungen gesellschaftsrechtlich verbundener Anbieter, direkte Kosten bestehender Kundenaufträge, regelmäßige Dienstleistungen und gewöhnliche Betriebskosten.
Nr. 5.4Anlagegüter nur, wenn sie jeweils mehr als 1.000 Euro netto kosten. Abziehbare Vorsteuer, Skonti, Rabatte und Schuldzinsen sind nicht förderfähig.
Nr. 5.4 aDer Zuschuss erstattet bis zu 70 % der anerkannten Ausgaben. Den Rest und alle nicht förderfähigen Kosten tragen Sie selbst – und Sie strecken die Ausgaben bis zur Erstattung vor.
Höchstens 100.000 Euro Zuschuss; er muss mindestens 15.000 Euro erreichen. Bei voller Quote heißt das: rund 21.429 Euro förderfähige Ausgaben oder mehr.
Nr. 5.5Die Restfinanzierung muss vollständig gesichert und belegt sein.
Nr. 5.5Keine Doppelförderung derselben Ausgaben; nicht gleichzeitig mit dem Gründungsstipendium.NRW.
Nr. 5.6–5.7Jedes Unternehmen kann Boost4Impact.NRW nur einmal nutzen. Der Zuschuss darf nicht an Dritte weitergeleitet werden.
Nr. 3.5, 7.1Rechenbeispiel
Ein Projekt mit 50.000 Euro anerkannten Ausgaben erhält bei voller Quote bis zu 35.000 Euro Zuschuss. Mindestens 15.000 Euro finanzieren Sie selbst, dazu kommen nicht förderfähige Kosten.
Ein Coach begleitet das Projekt verbindlich bei der Marktfestigung und bei Bedarf auf dem Weg zur Finanzierungsreife.
Der Coach weist mindestens vier von sechs Kompetenzfeldern nach: Produkt- und Ideenvalidierung, Geschäftsmodell und Strategie, Umsatz- und Finanzplanung, Geschäftspläne und Präsentationen, Kundenverhandlungen, Investorenverhandlungen.
Nr. 4.2 cEr hat mindestens drei Coaching-Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren.
Nr. 4.2Mindestens ein verbindlicher Termin pro Quartal und ein kurzer Abschlussbericht.
Nr. 4.2–4.3Gefördert werden bis zu 5.000 Euro Coaching-Ausgaben mit höchstens 3.500 Euro Zuschuss.
Nr. 4.3Der Antrag läuft über den Einreichungsweg der Förderstelle, insbesondere EFRE.NRW.Online. Reutinger erstellt oder reicht keinen Förderantrag ein.
Aktuelle Runde: Einreichung bis 31.03.2027, 23:59 Uhr. Bis dahin muss auch die unterschriebene Zusammenfassung eingegangen sein, im Original per Post oder mit qualifizierter elektronischer Signatur.
EinreichungshinweiseBenötigt werden unter anderem KMU- und Gemeinwohlerklärung, Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, Angebote und Nachweise.
FörderaufrufNach der Bewilligung gilt die Zweckbindung: Geförderte Anlagegüter sind drei Jahre nach Durchführung gebunden, und eine Aufgabe oder Verlagerung innerhalb von drei Jahren nach der letzten Auszahlung ist förderrelevant. Änderungen vorher genehmigen lassen.
Nr. 6Stand 02.10.2026. Fristen und Formulare können sich ändern – maßgeblich ist die offizielle Programmseite (öffnet in neuem Tab).
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